Angepinnt Auspuff-Thread

      K@w@f@hrer schrieb:

      ok hört sich ja mal nicht schlecht an :)
      werd das eh erst machen, wenn ich moped also offen angemeldet habe und ich 18 bin. Und erst nach ende der probezeit :D
      hab keine lust auf aufbauseminar und den ganzen quatsch


      Na dann is das Ganze kein Problem, kannste Ruhig machen, manchmal muss man auch bisschen Risiko haben,allein schonw egen dem Sound würd Ich mir die Komplett Anlage immer wieder kaufen, läuft zwar bisschen schlechter als Ori aber dass isses Wert :phatgrin:

      KMX FAN schrieb:

      Hallo.
      Wollte mal wissen, was eigentlich der Seitenständer bewirkt?

      G. KMX FAN

      kmx125_raser schrieb:

      fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz aus?


      i-was zwischen 50 und 150 EUR wennde pech hast auch nen punkt, hat nen kumpel erst grad vor sich :D
      UND auch der fahrzeughalter kriegt die gleiche strafe, also bloß vorsichtig, wenns nicht die eigene ist ;)

      mfg
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      »Ich hab's Burnout-Syndrom und drifte voll ab! Mein Arzt hat mir jetzt 300er Pirelli verschrieben!«
      Und Achtung,ab einem Punkt ist schon ein Aufbauseminar(Nachschulung)fällig ;)
      Bin auch noch auf den Dreckswisch am warten>.<In der Probezeit sollte man sich möglichst garnichts zu schulden komme lassen ;)
      Is zwar nicht so,dass das sooo schlimm is'Nur 4 Sitzungen á 135Minuten+1ne Fahrprobe(wo man nicht durchfallen kann 12-:) )aber der Scheiß kostet echt einiges X(

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

      Ex Bike, KMX [gallery]2520[/gallery]

      Aka RollerVernichter
      Dann bist du wohl nicht auf dem neuesten Stand:NUR 1 Punkt=Probezeitverlägerung MIT ASF(Aufnbauseminar für Fahranfänger)!!!!In der Probezeit...
      Solang es nur Verwarnungs-Gelder sind bis 40€ gibts ja keinen Punkt ist's ok,aber darüber gibts Punkte und dann war's das...Sorry das ich grad wieder spammen musste,aber wollte das hier nicht so ungeklärt bzw.Richtig darstellen X(

      //:Es gibt keine Probezeit verlängerung 'alleine',weiß nicht wo du das her hast :whistling: ,das ist immer mit nem ASF verbunden :wacko:
      ///Und über ne rote Ampel fahren,heißt auch 1 Punkt ,also überlegts euch gut ob ihr's wagt ;) Gute und 'Bullenlose' Fahrt 27-:)

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

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      Aka RollerVernichter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RollerVernichteR“ ()

      KMX 2003 schrieb:

      Andere Düse brauchste nich. Du veränderst ja des Gemisch ned.

      Das Geld fürn Gia Krümmer kannste dir schenken. Der taugt nix. :thumbdown: Mach lieber die Krümmerdrossel aus dem Original Krümmer raus.



      So ich kan besser die krummerdrossel raus holen muss ich dan eine grossere dusse nemen ?
      Dan bekomme ich mir PS ??? 17-:)
      Grusse JO

      Toyota Team Europe is the Best 17-:)
      Versicherung:

      § 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat
      (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
      (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

      Führerschein:

      § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1.

      ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
      2.

      als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

      1.

      eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
      2.

      vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
      3.

      vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

      (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

      1.

      das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
      2.

      als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
      3.

      in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

      RollerVernichteR schrieb:

      Dann bist du wohl nicht auf dem neuesten Stand:NUR 1 Punkt=Probezeitverlägerung MIT ASF(Aufnbauseminar für Fahranfänger)!!!!In der Probezeit...
      Solang es nur Verwarnungs-Gelder sind bis 40€ gibts ja keinen Punkt ist's ok,aber darüber gibts Punkte und dann war's das...Sorry das ich grad wieder spammen musste,aber wollte das hier nicht so ungeklärt bzw.Richtig darstellen X(

      //:Es gibt keine Probezeit verlängerung 'alleine',weiß nicht wo du das her hast :whistling: ,das ist immer mit nem ASF verbunden :wacko:
      ///Und über ne rote Ampel fahren,heißt auch 1 Punkt ,also überlegts euch gut ob ihr's wagt ;) Gute und 'Bullenlose' Fahrt 27-:)


      (Wer sagte, dass es eine alleinige PZ Verlängerung gibt ??)

      Und genau darauf wollte ich hinaus.
      Wenn ich sage, 1 Punkt heisst nicht automatisch Strafe (PZ-Verlängerung, Aufbauseminar), dann hat das schon seinen Grund ;)

      Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit ...
      Gibt einen Punkt, ist aber ein B-Verstoß (seit dem 1. März 2007).
      Und bei EINEM B-Verstoß, bekommt man keine PZ-Verlängerung.

      Daher führt 1 Punkt nicht automatisch zur PZ-Verlängerung.

      Ich denke ich bin so ziehmlich auf dem neuesten Stand :D
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........
      Bei B-Verstößen gibt es keine Punkte...
      Aber bei ZWEI B-Verstößen hat man EINEN A-Verstoß sozusagen und muss auch hin...
      PS:In deinem Beitrag weiter oben hast du nunmal nichts von einem ASF geschrieben,sondern NUR von einer Probezeitverlängerung und deshalb wollte ich das nochmal klarstellen 19-:)

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

      Ex Bike, KMX [gallery]2520[/gallery]

      Aka RollerVernichter
      Dass aus einer PZ Vedrlängerung automatisch die ASF folgt, sollte jedem klar sein.
      Uuuuund doch, Punkte gibt's für B-Verstöße... Beim Erlöschen der BE gibt's 3 Punkte und ich glaube 50 € Bußgeld.

      Ist und bleibt aber ein B-Verstoß.
      Somit keinerlei Folgen für die PZ.
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........

      Zawosch schrieb:

      Beim Erlöschen der BE gibt's 3 Punkte und ich glaube 50 € Bußgeld.

      Ist und bleibt aber ein B-Verstoß.
      Somit keinerlei Folgen für die PZ.


      Ok,krasse Geschichte...
      Ich denke aber auch,dass gerade die jüngeren Fahrer noch(die noch nichtmal den FS haben)(Soll kein Vorurteil sein ;) ,das vllcht nicht wissen/wussten und somit schreibt man das mit nem ASF lieber nochmal mit rein ;)
      Dann kann einem hinterher auch keiner was,von wegen,da stand nur was von PZ Verängerung und kein ASF...Klar fragen die Leute sich dann auch,hmm das soltle man eig wissen,aber naja 3:)

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

      Ex Bike, KMX [gallery]2520[/gallery]

      Aka RollerVernichter
      Nein,ist eig. 'nichts sonderlich schlimmes',denn das ist ein B Verstoß...Nur noch einen zweiten B Verstoß sollte man nicht einheimsen,sonst wäre etwas wie ein Aufbauminar fällig...Ich würde nach einmal erwischt werden (mit anderem ESD)den erstma nicht mehr dranmachen ;)

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

      Ex Bike, KMX [gallery]2520[/gallery]

      Aka RollerVernichter

      kmx125_raser schrieb:

      Sollte nun mein Sohn gedrosselt mit der KMX fahren, jedoch einen anderne ESD haben und wird dabei erwischt hätte das welche Folgen (Probezeit!)

      Verlängerung, FS-Entzug?

      erlöschen der BE:
      50 teuros, 3 punkte.
      b-verstoß.
      beim ersten mal keine auswirkung auf gar nix :)
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........