Angepinnt Auspuff-Thread

      genau.

      Wegen einem Auspuff, wird keine Versicherung der Welt in Regress gehen.
      Zumal ein Auspuff eigentlich nicht die Ursache für einen Unfall sein kann.

      Sollte die Versicherung in Regress gehen (bis Maximal 5000 Euro bzw. 10 000 .. steht alles drin), muss diese nachweisen, dass der Auspuff ausschlaggebend für den Unfall war.
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........
      ohne ABE - Beispielfoto zeigt Giannelli Endschalldämpfer in Ausführung Kevlar
      angeboten wird als Version Stahl"


      Du bekommt den Schwarzen, habe den mal ne e-mail geschrieben, weil ich den gia krümmer in race lock und diesen esd habe wollte, die meinten nein gibs nicht es wir der schwaze krümmer geliefert aber wie es nur mit dem esd ausied weiß ich nicht ich klaub i-einer hatte den auch mal dranne (glaub mal Zawosch wars bin mir aber nicht sicher)
      Also, mal der rechtlich absolut und problemlos machbare Extremfall:

      Man hält dich an, du hast die illegale Tüte drauf.
      • Du fährst ohne Betriebserlaubnis.
      • Der Auspuff führt zu verändertem Geräusch- und Abgasverhalten.
      • Es besteht Verdunkelungsgefahr, denn du könntest heimfahren und schnell den legalen Pott anbauen.
      • Deshalb wird dein Fahrzeug an Ort und Stelle sichergestellt und du gehst zu Fuß nach Hause.
      • Eine Anzeige folgt, mögliche Vorwürfe aus dem Bußgeldkatalog:
        • unnötige Lärm-/Abgasbelästigung (#117)
        • Inbetriebnahme trotz übermäßiger Geräuschentwicklung (TBNR. 349000)
        • Inbetriebnahme trotz defekter Schalldämpferanlage (TBNR. 349100)
        • jemanden mehr als unvermeidbar belästigt (#1.1)
        • Fahrzeug ohne BE betrieben (3 Punkte in Flensburg, 50 Euro, TBNR. 804600)
        • das ganze vorsätzlich, dadurch Verdoppelung der Regelsätze
      • Du hast keinen Versicherungsschutz.
      • Baust du einen Unfall, wird es ziemlich schwierig, nachzuweisen, dass dein Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand war.
      Je nach Ermessen der Beamten lässt sich die Liste oben vollständig ausschöpfen.
      gab doch zuletzt erst wieder nen Fall ..
      die BE darf sichergestellt werden, nicht das Fahrzeug selbst.

      Versicherungsschutz hast du dennoch. Siehe paar Beiträge vorher.
      Baust du einen Unfall, muss dir nachgewiesen werden, dass dieser auf Grund der Abgasanlage zustande kam.
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........

      Zawosch schrieb:

      gab doch zuletzt erst wieder nen Fall ..
      die BE darf sichergestellt werden, nicht das Fahrzeug selbst.
      Doch, auch das Fahrzeug kann sichergestellt werden. Wäre auch sonst ziemlich unsinnig. §53 Abs. 1 OWiG:
      Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten.
      Und damit ist möglich: §94 StPO:
      * Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
      * Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
      Ziemlich simple Sache. Ob das ausgeschöpft wird (Papierkram..), ist ne andere Sache, aber möglich ist das ohne Probleme.

      'Ohne Versicherungsschutz' ist eine Floskel. Es geht nicht darum, dass du keine Versicherung hast, sondern darum, ob die auch zahlt. Und du kannst getrost davon ausgehen: Bei nem teuren Unfall wird die Durchschnittsversicherung ziemlich intensiv nachforschen, ob sie nicht ums Bezahlen herumkommt.
      Und wenn du jemanden anfährst und der sich nachher attestieren lässt, dass dein Krach in furchtbar erschreckt hat... Das Gegenteil wirste nicht beweisen können. Ebenso kann man dir unterstellen, dass du die Maschine wegen der fehlenden Drosseln nicht mehr unter Kontrolle hattest (zu 'viel' Leistung) -- das Gegenteil zu beweisen führt in die Wüste.
      Wer angst hat soll es sein lassen, und die anderen nichts verstecken, den die bullen sind immer viel netter wenn man ehrlich ist, ein bisschen dumm stellen klar aber nicht übertrieben udn bei gezielten fragen auch recht genau antworten, dann gibts normal ne mängelkarte und gut ist.
      Fahre keine KMX mehr, schon seit Jahren. Bin aber mit meiner über 60 000km gefahren und habe viel erlebt mit ihr.

      Fahre nun Honda CBR 1000 RR und Yamaha YZ 250
      Jo.

      Solange der Krach sich im Rahmen hält, wird das weder TÜV noch Polizei stören.

      Wenns aber eindeutig zu laut ist, dann sollte man mal drüber nachdenken, dass so ein Polizist ja (meistens) auch nicht ganz blöde ist. Dass da ein illegaler Topf drangebaut ist, sieht der auch, also weiß er auch, ob du versuchst, zu lügen...
      Überhaupt: Auch wenn der Polizist nix 'sieht', heißt das noch lange net, dass er nix weiß. Meistens ists aber den Papierkram net wert.