Außerbetrieb gesetzte KMX 125 wieder anmelden?

      Außerbetrieb gesetzte KMX 125 wieder anmelden?

      Hey Leute,
      ich bin hier neu im Forum.
      Vor ein paar Tagen habe ich mir eine KMX 125 Bj. 98 gekauft und möchte sie nun anmelden. :D
      Der Vorbesitzer hat keinen Fahrzeugschein, weil er sie nie angemeldet hat, jedoch hat er mir den Fahrzeugschein von seinem Vorbesitzer gegeben (also der 1. Besitzer). In dem Schein steht jedoch, dass die Maschine seit 2014 Außerbetrieb gesetzt wurde. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie das mit dem anmelden abläuft? Geht das überhaupt? (Betriebserlaubnis habe ich und TÜV auch) Es heißt ja oft, dass man zum anmelden keinen Schein braucht? Ich bin da etwas verwirrt, weil jeder etwas anderes sagt :huh:
      Hi,
      ich habe zwar selbst noch kein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder angemeldet, aber das sollte eigentlich problemlos möglich sein, da du den alten Fahrzeugschein und die Betriebserlaubnis hast. Voraussetzung ist, dass du eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen kannst und einen Kaufvertrag besitzt.
      Da der Verkäufer nicht die Person ist, die im alten Schein eingetragen ist, könnte evtl. noch ein Nachweis notwendig sein, dass der Verkäufer berechtigt war, die KMX an dich zu verkaufen. Z.B. durch den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Vorbesitzer. Aber ob das wirklich notwendig ist, weiß ich auch nicht. Falls möglich, würde ich mir aber den alten Kaufvertrag oder zumindest eine Kopie davon vom Verkäufer geben lassen.

      Hier gibt es Infos zu dem Thema:
      kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8937826
      Die für dich zuständige Zulassungsstelle hat vielleicht auch eine Internetseite mit ähnlichen Informationen und man findet dort auch Telefonnummer und Email-Adresse, falls man Fragen hat.

      zweitaktfan schrieb:

      Da der Verkäufer nicht die Person ist, die im alten Schein eingetragen ist, könnte evtl. noch ein Nachweis notwendig sein, dass der Verkäufer berechtigt war, die KMX an dich zu verkaufen. Z.B. durch den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Vorbesitzer.


      in den kaufvertrag-vordrucken, die man im netz bekommt, versichert der verkäufer immer, dass sich das fahrzeug in seinem alleinigen eigentum befindet, aber das ist erst interessant, wenn es sich um eine geklaute maschine handelt und dich die polizei befragt. besitzer ist der mit dem fahrzeugbrief (neudeutsch: zulassungsbescheinigung teil 2 )

      mfg
      Mein flickr · Mein YouTube · Kartenfunktion
      Alle von mir hochgeladenen Bilder unterliegen meinem Urheberrecht.



      »Ich hab's Burnout-Syndrom und drifte voll ab! Mein Arzt hat mir jetzt 300er Pirelli verschrieben!«